; ;

Die Zwei Löwen befindet sich im Zentrum Winterbergs.

Eine erstklassige Lage, umgeben von zahlreichen Restaurants und Geschäften und gleichzeitig nur wenige gehminuten von der Natur und den Skipisten entfernt.

Ob Sie mit freunden oder mit Familie unterwegs sind,

in unseren möblierten Wohnungen findet jeder genügend Platz.

Der Apartmentkomplex zeichnet sich durch sein schlichtes, modernes design aus und jede Wohnung ist komplett ausgestattet. Wir haben alles, damit Sie sich wohlfühlen.

Ganz gleich, wann Sie nach Winterberg kommen, wir bieten Ihnen das ganze Jahr über einen freundlichen Aufenthalt.

Anreise Check-in möglich zwischen 15:00 und 22:00
Abreise Check-out möglich zwischen 8:00 und 10:00

Reservierungsbedingungen

Allgemein

Die zwei Löwen

AUSSCHLUSS VOM WIDERRUFSRECHT

Die zwei Löwen UG, im Folgenden "Die zwei Löwen" genannt, weist Sie darauf hin, dass die von Ihnen vorgenommenen Reservierungen rechtsverbindlich sind. Ein Rücktrittsrecht (die sog. Cooling-Off-Frist) gilt bis zu 1 Tag nach der Buchung, gilt jedoch nicht für die Verträge, die Sie mit Die zwei Löwen abschließen.

  1. ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge über Mietobjekte, Hotelzimmer und sonstige Einrichtungen, die von Die zwei Löwen vermietet werden.

1.2 Unter "Mieter" und "Sie" versteht man in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Person, die mit Die zwei Löwen einen Vertrag über die Miete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder eines Hotelzimmers abschließt. Der Begriff "Nutzer" (im Folgenden auch "Gast" genannt) bezieht sich auf den Mieter und die vom Mieter benannten Personen, die das Mietobjekt und/oder die Hotelzimmer und/oder sonstigen Einrichtungen nutzen.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihres (früheren) Verweises auf Ihre eigenen Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die zwei Löwen lehnt alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Sie sich beziehen, ab.

1.4 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  1. RESERVIERUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Die zwei Löwen akzeptiert nur Reservierungen von Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von Minderjährigen sind ungültig.

2.2 Die zwei Löwen behalten sich das Recht vor, abweichende Reservierungen, insbesondere solche von Gruppen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder an besondere Bedingungen zu knüpfen.

2.3 Nach Erhalt Ihrer Reservierungsanfrage erhalten Sie von Die zwei Löwen automatisch innerhalb von 1 Tag eine Bestätigung. Sie müssen es nach Erhalt auf Richtigkeit überprüfen. Abweichungen sind den zwei Löwen zu melden.

2.4 Wenn Sie 1 Tag nach der Reservierungsanfrage nicht im Besitz einer Bestätigung/Rechnung sind, müssen Sie sich unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung setzen, da Sie sonst die Reservierung nicht beanspruchen können.

2.5 Der Vertrag zwischen Ihnen und Die zwei Löwen kommt in dem Moment zustande, in dem Die zwei Löwen Ihnen die Reservierung bestätigt hat.

2.6 Der Vertrag regelt die Vermietung von Mietobjekten und/oder Hotelzimmern und/oder sonstigen Freizeiteinrichtungen. Es handelt sich also um einen befristeten Vertrag.

  1. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

3.1 Wenn Sie nach Vertragsschluss Änderungen am Vertrag vornehmen möchten, ist Die zwei Löwen nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Die zwei Löwen können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Umfang Änderungen akzeptiert werden. Die Annahme solcher Änderungen durch die zwei Löwen kann davon abhängig gemacht werden, dass Sie angemessene Änderungsgebühren zahlen.

3.2 Änderungen des Ankunftsdatums und/oder -ortes sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen vor der Ankunft nicht zulässig.

3.3 Wenn Sie nach Inkrafttreten eines Vertrags einen Teil dieses Vertrags kündigen möchten, gelten die in Klausel 14 dargelegten Kündigungsbedingungen.

3.4 Wenn Die zwei Löwen eine von Ihnen gebuchte Reservierung hinsichtlich des Zimmers oder der Art und/oder Lage des Hotelzimmers/Apartments ändern muss, kann das Hotel selbst eine Alternative anbieten.

  1. EINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

4.1 Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht gestattet, das Mietobjekt und/oder die Hotelzimmer unter welchem Namen und aus welchem Grund auch immer an andere als die im Vertrag genannten Personen zu übergeben, es sei denn, dies wurde schriftlich mit Die zwei Löwen vereinbart.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, auf dem Anmeldeschein alle Namen der anderen Nutzer des Mietobjekts und/oder Hotelzimmers anzugeben.

4.3 Bis zum Beginn des Urlaubs können Sie verlangen, dass Dritte die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernehmen. In diesem Fall haften sowohl Sie als auch der neue Mieter gesamtschuldnerisch für die Reisesumme und die Nebenkosten. In diesem Fall könnte ein Pauschalbetrag von 50 EUR für den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten veranschlagt werden.

  1. LOBEN

5.1 Sie schulden Die zwei Löwen den vereinbarten Mietpreis, der in der Buchungsbestätigung und Rechnung angegeben ist.

5.2 Rabatte und/oder Sonderangebote können nach erfolgter Buchung nicht nachträglich gewährt werden.

5.3 Sofern nicht anders angegeben, enthalten alle Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5.4 Die entsprechenden Reservierungscodes müssen direkt (telefonisch) oder (über das Internet) bei der Buchung eingegeben werden.

5.5 Werden nach Vertragsschluss und Reisebeginn, mehr als vier Monate später, die Umsatzsteuer und/oder Abgaben (z.B. Kurtaxe) aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen erhöht, so erhöht sich auch die Reisesumme um den gleichen Prozentsatz wie die Erhöhung der Umsatzsteuer und/oder der Abgaben (z.B. Kurtaxe); Die zwei Löwen werden diese Erhöhung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben.

  1. NEBENKOSTEN

6.1 Der Kurtaxe-Beitrag wird von der betreffenden Gemeinde/Stadt festgelegt. Grundsätzlich sind Sie/der Mieter verpflichtet, Die zwei Löwen den jeweils geltenden Kurtaxensatz zu zahlen, der von der jeweiligen Gemeinde/Stadt festgelegt wird.

  1. ZAHLUNGEN

7.1 Bei Reservierungen, die mehr als 5 Tage vor Anreise getätigt werden, müssen 100% des Restbetrages des Mietpreises spätestens 5 Tage vor Beginn des Aufenthalts bei Die zwei Löwen eingegangen sein, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben.

7.2 Bei einer Reservierung innerhalb von 5 Tagen vor Anreise sind 100% des Gesamtpreises sofort zu bezahlen. Ist der Restbetrag bei Ankunft im Hotel noch nicht auf dem Bankkonto der Zwei Löwen gutgeschrieben worden, ist der (Rest-)Betrag sofort an Ort und Stelle zu bezahlen, es sei denn, der Kunde kann vor Anreise nachweisen, dass der (Rest-)Betrag korrekt gutgeschrieben wurde. Bei Nichtzahlung gemäß den vorstehenden Bestimmungen sind Die zwei Löwen berechtigt, Ihnen die Nutzung des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers und/oder einer anderen Einrichtung zu verweigern. Sollte sich später herausstellen, dass die Überweisung bereits von Ihnen getätigt wurde und der Betrag zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft im Hotel noch nicht auf dem Bankkonto von Die zwei Löwen gutgeschrieben wurde, wird Ihnen der zusätzlich gezahlte Betrag rückwirkend zurückerstattet.

7.3 Erfolgt die Zahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge nicht fristgerecht, geraten Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Erfolgt die Zahlung nicht (rechtzeitig), behält sich Die zwei Löwen das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall haften Sie für alle Schäden, die Die zwei Löwen erleiden oder erleiden werden, einschließlich aller Schäden. Darin enthalten sind alle Kosten, die Die zwei Löwen im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und der Stornierung entstehen. Hinsichtlich etwaiger Stornogebühren wird auf die Bestimmungen von Artikel 14 verwiesen.

7.4 Die zwei Löwen sind jederzeit berechtigt, Forderungen gegen Sie, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit von Ihnen gezahlten Beträgen aus beliebigem Rechtsgrund aufzurechnen.

  1. AN- UND ABREISE

8.1 Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben, ab 15.00 Uhr bezogen werden. Die Unterkunft muss bis 10:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist, geräumt werden. Am vereinbarten Abreisetag muss die Wohnung gemäß den bei der Ankunft mit unserem Hausmeister vereinbarten Check-out-Optionen geräumt werden.

8.2 Wenn Sie den Vertrag mit Die zwei Löwen für einen längeren Zeitraum als den vereinbarten Zeitraum fortsetzen möchten und Die zwei Löwen dem zustimmt, ist Die zwei Löwen berechtigt, Ihnen jederzeit ein anderes Apartment zu bestimmen.

8.3 Beendet der Gast die Nutzung des Mietobjekts und/oder des Apartments und/oder einer anderen Einrichtung vor Ablauf des in der Reservierungsbestätigung angegebenen vereinbarten Termins, so hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten durch Die zwei Löwen. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und Ihre Stornierung die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Anforderungen erfüllt, können Sie bei der Versicherungsgesellschaft einen Entschädigungsanspruch gemäß der vorzeitigen Abreise geltend machen.

  1. HAUSORDNUNG

9.1 Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung der zwei Löwen zu halten. Die Hausordnung kann bei der Ankunft an der Rezeption erfragt werden und liegt im Gebäude an verschiedenen Stellen zu Ihrer Information aus.

9.2 In Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschriften müssen die Gäste auf Verlangen einen Identitätsnachweis vorlegen. Können sich die Gäste nicht ausweisen, kann es sein, dass Die zwei Löwen entscheiden, die Gäste nicht zu beherbergen.

9.3 Jedes Mietobjekt darf mit maximal der Personenzahl belegt werden, die auf der Reservierung von Die zwei Löwen für das jeweilige Mietobjekt angegeben ist.

9.4 Die zwei Löwen behalten sich das Recht vor, Änderungen der Funktion und der Öffnungszeiten vorzunehmen. Zum Zwecke der notwendigen Instandhaltung lassen die Gäste während ihres Aufenthalts Wartungsarbeiten an ihrer gemieteten Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchführen.

9.5 Der Mieter hat die Ferienwohnung in einem sauberen Zustand abzuliefern (d.h. keinen Müll/Glas zurücklassen, sondern in den Müll-/Glascontainer werfen).

9.6 Im Falle eines Verstoßes gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Hausordnung festgelegten Regeln in einer Weise, die eine sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt, und/oder im Falle der Nichtbefolgung der diesbezüglichen Anweisungen des Personals, haben Die zwei Löwen das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Gebäudes zu verweisen. In diesem Fall behält sich Die zwei Löwen den Anspruch auf die Miete vor, muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen und den Nutzen anrechnen lassen, den das Hotel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung zieht.

9.7 Hat die Verwaltung den ernsthaften Verdacht, dass der Mieter einer Mietsache rechtswidrig und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten handelt, ist die Verwaltung berechtigt, sich Zugang zu der Mietsache zu verschaffen.

  1. HAUSTIERE

10.1 Haustiere sind in der Regel gegen Aufpreis erlaubt (dies wird zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt, wenn der Gast angibt, dass er ein Haustier mitbringen möchte).

10.2 Ausgenommen sind Tiere, die zur Hilfeleistung benötigt werden (Blindenhunde).

  1. NUTZUNG DES GEMIETETEN OBJEKTS; INVENTAR

11.1 Der Mieter und/oder Nutzer und seine Begleiter haften persönlich für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf seiner Seite und auf der Seite derjenigen, die ihn innerhalb und in der Nähe des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers und/oder anderer Einrichtungen im Hotel begleiten, für die Nutzung des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers und des dazugehörigen Inventars.

11.2 Im Übrigen haftet der Mieter stets persönlich für Schäden, die durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder der Mietsache entstehen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden nicht ihm, anderen Nutzern oder Aufsichtspersonen zuzurechnen ist. Schäden, für die der Mieter haftet, sind vom Mieter unverzüglich bei Die zwei Löwen zu melden und vor Ort zu ersetzen.

  1. VORSICHT

12.1 Die zwei Löwen können Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes um eine Kaution bitten. Die Kaution beträgt maximal 250 € pro Mietwohnung und/oder Hotelzimmer.

12.2 Die Kaution dient als Garantie für Schäden und/oder Kosten – im weitesten Sinne des Wortes –, die den Zwei Löwen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch einen Mieter entstehen können.

12.3 Erfolgt keine unverzügliche Zahlung der Kaution, ist Die zwei Löwen berechtigt, dem Mieter und/oder den Nutzern und deren Begleitpersonen den Zutritt zum Mietobjekt und/oder zum Hotelzimmer und die Nutzung des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers zu untersagen.

12.4 Geraten Sie mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug, so sind Die zwei Löwen ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (aufzulösen).

12.5 Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag davon wird von Die zwei Löwen an den Mieter und/oder die Nutzer und deren Begleitpersonen nach Abzug von Ansprüchen (Schäden am Inventar/der Mietsache und/oder sonstige Kosten) zurückerstattet. Allfällige (weitere) Schadensersatzansprüche verfallen durch diese Erstattung nicht.

  1. INTERNET

13.1 Die zwei Löwen stellt den Nutzern und ihren Begleitern in der gesamten Apartmentanlage einen Internetzugang über WLAN-Netzwerke zur Verfügung.

13.2 Die zwei Löwen stellt dem Mieter die für die Nutzung des Internets erforderliche Hard- und Software nicht zur Verfügung. Der Mieter bringt alle notwendige Hard- und Software mit. Der Mieter ist für die korrekte Nutzung der Einstellungen, der Peripherie und der sie unterstützenden Anschlüsse sowie für Maßnahmen zur Sicherung des Rechners oder Betriebssystems verantwortlich. Insbesondere muss er seinen Rechner mit aktuellen Virenprogrammen oder einer Firewall ausstatten.

13.3 Die zwei Löwen haften nicht für Vermögensschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Netzwerkausfällen verursacht werden. Ein darüber hinausgehender gesetzlicher Haftungsanspruch zugunsten der zwei Löwen wird hierdurch nicht eingeschränkt. Artikel 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von Artikel 13.3 Satz 1 unberührt.

13.4 Der Mieter/Nutzer und seine Begleitpersonen haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortungsbewussten und gewissenhaften Internetnutzer erwartet wird; Sie werden bei der Nutzung des Internets die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Insbesondere haben der Mieter/Nutzer und seine Begleitpersonen Handlungen zu unterlassen, die Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere wird der Mieter darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Herunterladen von Musik- oder Filmmaterial strafbar sein kann und Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und seine Begleiter nach sich ziehen kann. Die zwei Löwen weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verstoß ist und dass es auch auf andere Weise zu Verstößen kommen kann.

13.5 Wird ein Rechtsverstoß oder ein sonstiger Missbrauch des Internetzugangs durch den Mieter oder seine Begleitperson festgestellt oder vermutet, hat Die zwei Löwen das Recht, den Zugang zum Internet ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

13.6 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er gegenüber dem Täter für alle Verletzungen von Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets haftet, einschließlich derjenigen, die vom Mieter/Nutzer und seinen Begleitern begangen werden. Wird Die zwei Löwen vom Geschädigten für Handlungen des Mieters oder seiner Begleitpersonen haftbar gemacht, so hat der Mieter Die zwei Löwen schadlos zu halten.

  1. ABSAGE

14.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung fallen Stornogebühren an. Diese Gebühr beträgt 0% der Gesamtkosten im Falle einer Stornierung bis zu 5 Tage vor der Reservierung (außer bei nicht stornierbaren Reservierungen) und 100% der Gesamtkosten im Falle einer späteren Stornierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den zwei Löwen zu beweisen, dass durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist.

14.2 Wenn Sie ohne weitere Ankündigung nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Ankunftstag erscheinen, gilt Ihre Abwesenheit als Nichterscheinen. Die Kosten für ein Nichterscheinen sind die Gesamtkosten.

  1. HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN

15.1 Ist Die zwei Löwen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, kann Die zwei Löwen Ihnen innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie Kenntnis von der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung erlangt haben, ein Alternativangebot (für ein anderes Mietobjekt/einen anderen Mietzeitraum etc.) unterbreiten.

15.2 Höhere Gewalt auf Seiten der zwei Löwen liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände verhindert wird, die die zwei Löwen nicht zu vertreten haben. Dazu gehören die Gefahr von Krieg, Streiks, Blockaden, Bränden, Überschwemmungen und anderen Störungen und Zwischenfällen.

15.3 Sie haben das Recht, das Ersatzangebot abzulehnen. Wenn Sie das Ersatzangebot ablehnen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Ersatzangebots bekannt geben. In diesem Fall haben Die zwei Löwen das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sie haben dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung der Miete/des bereits gezahlten Teils der Miete. Die zwei Löwen sind in diesem Fall nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

  1. ABSAGE

16.1 Die zwei Löwen haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn personenbezogene Daten, die von Ihnen und/oder anderen Nutzern bei einer Reservierung angegeben wurden, unvollständig und/oder unrichtig sind und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt werden. In diesem Fall hat das Hotel Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden musste.

  1. HAFTUNG

17.1 Die zwei Löwen übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von oder an Sachen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts in unserer Apartmentanlage und/oder der Vermietung/Nutzung eines Mietobjektes und/oder Apartments und/oder sonstiger Einrichtungen von Die zwei Löwen entstehen.

17.2 Die Haftung für Schäden durch entgangenen Reisevergnügen oder Betriebsunterbrechung und sonstige Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus übernimmt die zwei Löwen grundsätzlich keine Haftung für Schäden, für die Schadenersatzansprüche aus der Reiseversicherung und/oder der Reiserücktrittsversicherung oder einer anderen Versicherung geltend gemacht werden können.

17.3 Die zwei Löwen haftet nicht für Störungen oder Mängel von Leistungen, die von Dritten erbracht werden.

17.4 Die Haftung für Sachschäden ist in jedem Fall auf maximal 1.000 € pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt begrenzt.

17.5 Sie haften für alle Verluste und/oder Beschädigungen des Mietobjekts und/oder des Hotelzimmers und/oder des Eigentums von Die zwei Löwen, die durch Sie und/oder andere Nutzer während der Nutzung verursacht werden, unabhängig davon, ob dies durch eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen und/oder Dritten, die sich mit Ihrer Erlaubnis auf dem Hotelgelände aufhalten, geschieht. Dies gilt nicht für eine rechtswidrige Haftung von Nutzern und/oder Dritten.

17.6 Sie stellen Die zwei Löwen von allen Ansprüchen frei, die Dritten durch Schäden, die (teilweise) auf eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen, anderen Nutzern, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Erlaubnis auf dem Hotelgelände aufhalten, zurückzuführen sind.

17.7 Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche ist die Haftung von Die zwei Löwen grundsätzlich ausgeschlossen.

17.8 Die zwei Löwen haften nicht für Lärmbelästigungen, die durch Dritte oder andere Gäste verursacht werden.

17.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Kardinalpflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Die zwei Löwen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die zwei Löwen beruhen. Bei sonstigen Schäden gelten diese Haftungsbeschränkungen auch nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von Die zwei Löwen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Die zwei Löwen.

  1. BESCHWERDEN

18.1 Trotz der Bemühungen von Die zwei Löwen kann es vorkommen, dass Sie eine berechtigte Beschwerde bezüglich Ihres Aufenthalts haben. Sie müssen diese Beschwerde zunächst direkt und vor Ort melden. Wenn Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde, haben Sie spätestens einen Monat nach Ihrer Abreise aus dem Hotel Zeit, Ihre Beschwerde schriftlich an folgende Adresse zu richten: Die zwei Löwen, [email protected] . Sollte auch dies nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an die Online-Streitbeilegungsstelle der Europäischen Kommission weiterzuleiten. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung unerlaubter Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt behandelt. Im Übrigen verjähren alle vertraglichen Ansprüche in einem Jahr.

  1. REISEDOKUMENTE

19.1 Sie sind dafür verantwortlich, über die an Ihrem Zielort erforderlichen gültigen Reisedokumente zu verfügen. Die zwei Löwen haften nicht für die Folgen, die entstehen, wenn sie nicht im Besitz der richtigen Reisedokumente sind.

  1. DATENSCHUTZ

20.1 Personenbezogene Daten sind für unsere Gästeverwaltung erforderlich. Die Daten werden für die Verwaltung unserer Gäste verwendet.

20.2 Auf Ihr Verlangen werden wir Ihre Daten berichtigen, ergänzen, löschen oder sperren, wenn z.B. die Daten sachlich unrichtig sind. Dies kann dazu führen, dass Sie unsere Dienste oder einen Teil unserer Dienste nicht mehr nutzen können. Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Daten können für Informationen und Angebote unserer und damit verbundener Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, auch in Kombination mit interessanten Daten anderer Unternehmen. Wenn Sie keine interessanten Angebote aus den von Die zwei Löwen bereitgestellten Informationen erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte mit: Die zwei Löwen, [email protected] .

  1. ALLGEMEIN

21.1 Die zwei Löwen versenden ihre Korrespondenz digital, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich.

21.2 Die zwei Löwen haften nicht für offensichtliche Druck- oder Satzfehler.

21.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen alle früheren Veröffentlichungen ungültig.

 

Zahlungsmöglichkeiten

 Akzeptierte Kreditkarten

 Die zwei Löwen UG

 Überweisung

Internet Kostenloses WLAN auf dem Zimmer, Kabelloses Internet, Kostenloses Internet, Kostenloses WIFI
Parkplätze Kostenlose Parkplätze
Getränke und Essen Backofen, Toaster
Dienstleistungen Safe
Allgemein Nichtraucher, Nichtraucherzimmer, Haustiere erlaubt, Lärmisolierte Zimmer, Terrasse, Stadtzentrum, Berge, In der Nähe des Bahnhofs, Wäscheständer, Skiträger, Bushaltestelle in der Nähe
Aktivitäten Skifahren, Wandern, Einkaufszentrum, Besichtigungen